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Zusätzliche Informationen

 

Der Moment, in dem man sich entschliesst eine Immobilie zu erstehen, ist zweifellos wichtig und bestimmte Einzelheiten dürfen nicht aussen vor gelassen werden.

 

Sie sollten immer die Hilfe eines ,durch das IMOPPI (Portugiesischer Immobilienmaklerverband) ausgewiesenen, Immobilienmaklers aufsuchen. Lassen Sie sich nicht von „Trittbrettfahrern“, die Sie meist in der lokalen Kneipe oder im lokalen Café auffinden, einwickeln. Diese können Ihnen keine Sicherheit versprechen. Der anerkannte Makler kann Sie beraten und Ihnen kompetent weiterhelfen.

 

Zu dem Zeitpunkt zu dem Sie ein Objekt finden, das Ihnen gefällt, können Sie immer versuchen ein Gebot zu machen. Der Makler wird nämlich immer versuchen den besten Preis rauszuschlagen. Allerdings sind nicht alle Besitzer flexibel in dem Sinne.

 

Wenn Sie zu einer Vereinbarung bezüglich des Preises gekommen sind, dann sollten Sie einen Anwalt oder Rechtsberater in Anspruch nehmen, der sich um die legalen Papiere, die sich auf den Kauf der Immobilie beziehen, kümmert.

 

Die ersten legalen Schritte beginnen mit der Unterzeichnung eines Vorkaufvertrages und der Zahlung einer Anzahlung (der Wert resultiert aus einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, hält sich aber normalerweise um 10 bis 20%). Im Vertrag werden üblicherweise die Klauseln des Geschäfts festgehalten, wie Gesammtsumme, Zahlungsform, Frist bis zur notariellen Urkunde. Der Vorkaufvertrag stellt einen Kompromiss zwischen Käufer und Verkäufer dar. Im Falle eines Vertragsbruches von Seiten des Verkäufers, z. B. in dem er sich weigert oder falls er nicht im Stande ist das Geschäft abzuschliessen, kann Ihm die Anzahlung mit dem doppelten Wert zurückverlangt werden. Sollte der Käufer einen Vertragsbruch begehen, verliert er die bereits geleistete Anzahlung. Zum Zeitpunkt der notariellen Urkunde, zahlt der Käufer die noch fehlende Summe an den Verkäufer aus, und dieser übergibt ihm die Schlüssel (falls dies der Fall sein sollte). Es ist üblich, dass der Verkäufer einen Scheck mit Bankbürgschaft verlangt.

 

Kostenaufwand bzgl. des Kaufs:

 

- IMT (Übereignungssteuer) – diese Steuer soll und muss vor der notariellen Urkunde beglichen werden, da die Urkunde nicht erstellt werden kann, ohne dass diese Steuer beglichen ist.

 

  • Für Wohnhäuser, existiert die folgende Rechnungstabelle (Jahr 2006)

 

Kaufwert

Abgabe (%)

Abzüglicher Wert

Bis € 83.500

0 %

€ 0

Von € 83.500 bis € 114.800

2 %

€ 1.670

Von € 114.800 bis € 156.500

5 %

€ 5.114

Von € 156.500 bis € 260.900

7 %

€ 8.224

Von € 260.900 bis € 521.700

8 %

€ 10.853

Über € 521.700

Einmaliger Prozensatz von 6%

 

  • Grundstücke zahlen eine einmalige Steuer von 5% über dem Erwerbswert
  • Nicht bewohnbare Häuser haben einen Steuersatz von 6,5 %.

Notarkosten ca. 1,5 % des Erwerbswertes

Grundbuchamtskosten haben einen festen Wert je Vorgang/ Antrag: ungefähr € 150

 

Man darf nicht vergessen , dass jegliche Person, die eine Immobilie in Portugal erwirbt, automatisch eine portugiesische Steuernummer besitzen muss (NIF). Eine, in Portugal nicht wohnhafte Person, muss einen legalen Repräsentanten beim Finanzamt benennen.

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